Das Jagdrecht ist gem. Art. 74 Nr. 28 GG Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung und somit finden neben dem Bundesjagdgesetz auch landesrechtliche Jagdvorschriften (z.Bsp.: BayJG) Anwendung. Es beruht auf einer Vielzahl von tradierten Regelungen und wird maßgeblich von europäischen Recht beeinflusst. Auch wenn die tatsächliche Nutzung von natürlichen Ressourcen (wie Jagdwild) und der Schutz umweltrechtlicher Belange viele Überschneidungspunkte haben, ist das Jagdrecht kein Bestandteil des klassischen Umweltrechts. Während letzteres den Schutz der Umwelt als ganzeinheitliche Funktionseinheit als zentralen Regelungszweck hat, liegt dieser beim Jagdrecht in der Nutzung der freilebenden Tierwelt. Es regelt somit vielmehr die Rechte und Pflichten der Jäger*innen, trifft u.a. Bestimmungen über die jagbaren Tiere oder Hegebestimmungen und legt Jagdbezirke fest. Als zentrale Voraussetzung zur Ausübung der Jagd bedarf es eines Jagdscheines und -Erlaubnis für das entsprechende Jagdrevier.
Das Recht zur Ausübung der Jagd ist grundsätzlich untrennbar mit dem Bodeneigentum verbunden, aufgrund zunehmender Parzellierung wurden die Jagdreviere durch Zusammenlegung von mehreren Grundstücksflächen für ein effektiveres Nutzungsmanagement modifiziert. Die zuständigen Behörden sind Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen und das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Das Fischereirecht ist Teil der Landesgesetzgebung und wird in Bayern durch das Bayerische Fischereigesetz (BayFiG) geregelt. Es umfasst -ähnlich wie das Jagdrecht- die Nutzung von Fischen und orientiert sich am Leitbild der Nachhaltigkeit. Hierbei werden neben den Voraussetzungen für die Ausübung der Freizeitangelei, auch Regelungen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Fischerei getroffen.
Das Jagd- und Fischereirecht sind aufgrund der gegenwärtigen Entwicklungen ein hoch emotionales und politisiertes Rechtsgebiet, da der Umgang mit der Nutzung von lebenden Ressourcen im Lichte der Nachhaltigkeit u.a. von Umweltverbänden kritisch beäugt wird. Die Spannungen zwischen Befürwortern und Gegnern sind zunehmender Gegenstand gerichtlicher Verfahren und bieten in Zukunft weiterhin viel Streitstoff.